Die Hilfe zur Erziehung ist eine ambulante Hilfe nach §30 SGB VIII (Erziehungsbeistandschaft). Sie richtet sich an junge Menschen ab 16 Jahren, in Verbindung mit §41 SGB VIII bis 21 Jahren.
Sie kommt auf Antrag beim zuständigen Jugendamt und auf der Basis freiwilliger Zusammenarbeit zustande.
Die Hilfe zur Erziehung wird nur in Verbindung mit einem Platz im Wohnhaus Wegenkamp durch-geführt. Dort bewohnt jede und jeder ein Einzel-Appartment mit eigenem Bad und Küchenzeile.
Wir coachen junge Menschen, die aufgrund ihres sozial-familiären Umfeldes oder persönlicher Problemlagen Hilfe brachen, damit sie erfolgreich die Schule verlassen und sich im Berufsleben orientieren, vielleicht eine Ausbildung schaffen.
Sie werden angeleitet, Lebenskrisen zu meistern, familiäre Konflikte zu lösen und ein eigenverantwortliches Lebens zu führen.
Mehrere Monate bis zu mehreren Jahren, je nach Bedarf
Wir bieten intensive sozialpädagogische Begleitung und verbinden dies mit einer schulischen oder beruflichen Orientierung.
Es werden Jugendliche und Jungerwachsene aufgenommen, die über ein gewisses Maß an Selbständigkeit verfügen und die Zeit ohne Betreuung eigenverantwortlich gestalten können.
Die Jugendämter in Hamburg übernehmen die Kosten der ambulanten Maßnahme, bei Bedarf auch die der Unterbringung. Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt in Ihrem Bezirk und stellen Sie dort einen Antrag.
Download des Flyers Erziehungsbeistandschaft
Stephan Putensen
Bereichsleiter Jugendhilfe und Wohnen
Tel. 040 5723-255
stephan.putensen[at]bbw-hamburg[dot]de