Wir unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene, die Hilfestellung in schwierigen Lebenssituationen benötigen. Die Hilfe zur Erziehung ist eine ambulante Hilfe nach §30 SGB VIII. Sie richtet sich an junge Menschen ab 16 Jahren bis zur Volljährigkeit. Die Unterstützung kann in Verbindung mit §41 SGB VIII bis zum 21. Geburtstag fortgeführt werden.
Die Jugendhilfeleistung wird in Verbindung mit einem Wohnplatz im Wohnhaus Wegenkamp angeboten. Dort bewohnen die jungen Menschen ein Apartment mit eigenem Bad und Küchenzeile.
Eine Aufnahme im Rahmen der Jugendhilfe ist insbesondere für die jungen Menschen sinnvoll, die eine vorberufliche Maßnahme oder eine Ausbildung im Berufsbildungswerk Hamburg absolvieren. Hier arbeitet die Jugendhilfe eng mit den verantwortlichen Fachkräften in den Berufsbereichen des BBW zusammen.
Es werden junge Menschen aufgenommen, die einer Tagesstruktur – Schule, Ausbildung, Arbeit – nachgehen und nicht (mehr) auf eine zeitlich vollumfängliche Betreuung angewiesen sind.
Wir möchten junge Menschen in die Gesellschaft eingliedern und ihnen Teilhabe am Arbeitsleben ernöglichen. Weiterhin geht es darum, die jungen Menschen in allen relevanten Lebensbereiche so zu verselbständigen, dass anschließend ein eigenverantwortliches Leben in den eigenen vier Wänden möglich ist.
Sie werden angeleitet, Lebenskrisen zu meistern, familiäre Konflikte zu lösen und ein eigenverantwortliches Lebens zu führen.
Download des Flyers Erziehungsbeistandschaft
Mehrere Monate bis zu mehreren Jahren, je nach Bedarf
Wir arbeiten an folgenden Kompetenzbereichen:
Das örtlich zuständige Jugendamt übernimmt die Kosten der Betreuung. Die Wohnkosten werden entweder aus eigenen Mitteln, über das erhöhte Ausbildungsgeld oder über SGB II-Leistungen finanziert.
Stephan Putensen
Bereichsleiter Jugendhilfe und Wohnen
Tel. 040 5723-253
stephan.putensen[at]cjd[dot]de
Jörn Kaufhold
Hausleitung Wohnhaus Wegenkamp
Tel. 040 5723-103
joern.kaufhold[at]cjd[dot]de